🚀 Marktstart Altersvorsorgedepot: 01.01.2027
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Das neue Altersvorsorgedepot (2027)

Der staatlich geförderte Riester-Nachfolger bringt den Kapitalmarkt direkt in Ihre private Vorsorge. Berechnen Sie hier Ihre staatlichen Zulagen.

Die Kernvorteile des Altersvorsorgedepots

Reine ETF- & Fonds-Auswahl

Ohne Beitragsgarantiezwang: Investieren Sie zu 100 % in gewählte globale Aktien-ETFs für maximale Renditechancen.

Proportionale Förderung

Bis zu 540 € Grundzulage pro Jahr plus Kinderzulagen (100 % auf die ersten 300 € Eigenbeitrag) und 200 € Berufseinsteiger-Bonus.

Förderung für Selbstständige

Erstmals erhalten auch Freiberufler und Selbstständige (§ 15 / § 18 EStG) vollen Zugang zur staatlichen Förderung. Mehr erfahren →

Interaktiver Zulagen-Rechner

Ermitteln Sie Ihren genauen Förderanspruch nach der gesetzlichen gestaffelten Zulagenlogik (§ 82 EStG n.F.):

Staatliche Förder-Prognose

Staatliche Grundzulage: 390,00 €
Kinderzulage(n): 300,00 €
Gesamte Förderung p.a.: 690,00 €
*Berechnung gemäß Altersvorsorgereformgesetz. Unverbindliche Orientierung.
Steuerhinweis: Das Finanzamt führt bei der Steuererklärung automatisch eine Günstigerprüfung (§ 10a EStG) durch. Ist der Sonderausgabenabzug höher als die direkte Zulage, wird die Differenz als Steuererstattung gutgeschrieben.

Beispiel-Rechnungen (Muster-Personas)

Persona A: Berufseinsteiger (23 J.)

Eigenbeitrag: 1.200 € / Jahr

Grundzulage: 390 €

Berufseinsteiger-Bonus: 200 € (einmalig)

Gesamtförderung: 590 € (49,1 % Förderquote)

Persona B: Familie (2 Kinder)

Eigenbeitrag: 1.200 € / Jahr

Grundzulage: 390 €

Kinderzulagen: 600 € (2 × 300 €)

Gesamtförderung: 990 € (82,5 % Förderquote)

Persona C: Single Gutverdiener

Eigenbeitrag: 1.800 € (Maximalbetrag)

Grundzulage: 540 €

Steuerersparnis (§ 10a EStG): Automatische Günstigerprüfung im Steuerbescheid.

Zulage + Erstattung der Steuerdifferenz

Gesetzlicher Rahmen: Das Altersvorsorgedepot im Detail

Regelungen des Altersvorsorgereformgesetzes (AVRG)

Das verabschiedete Altersvorsorgereformgesetz löst die bisherige Riester-Systematik ab. Ziel der Reform ist es, allen Bürgern den einfachen Zugang zu einer renditestarken, unbürokratischen und kostengünstigen privaten Altersvorsorge zu ermöglichen.

Die zentralen Eckpunkte der Gesetzgebung:

  • Kostendeckel für Standarddepots: Anbieter eines gesetzlichen Standardprodukts dürfen maximale Effektivkosten von 1,0 % p.a. ansetzen.
  • Flexiblere Auszahlungsphase: Neben der klassischen Leibrente sind ab Renteneintritt (frühestens ab Alter 65) langlaufende Auszahlpläne mindestens bis zum 85. Lebensjahr ohne Restkapitalverrentung erlaubt.
  • Begleitende Frühstart-Rente: Kinder erhalten vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 € staatliches Startkapital in ein individuelles Altersvorsorgedepot.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Gesetzlicher Stand

Wann startet das neue Altersvorsorgedepot offiziell?

Das Altersvorsorgedepot startet offiziell am 1. Januar 2027. Verträge und zertifizierte Portfolios können ab diesem Stichtag abgeschlossen werden.

Wie berechnet sich die staatliche Grundzulage exakt?

Die Zulage ist beitragsproportional: Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag erhalten Sie 50 % Förderquote (max. 180 €). Auf Beitragsanteile von 360,01 € bis 1.800 € erhalten Sie 25 % (max. 360 €). Die maximale Grundzulage beträgt 540 € im Jahr.

Wie funktioniert die steuerliche Günstigerprüfung?

Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung (§ 10a EStG) automatisch, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage. Ist die Erstattung höher, wird der Differenzbetrag erstattet.

Wie hoch ist die Kinderzulage?

Für jedes kindergeldberechtigte Kind gewährt der Staat eine Förderquote von 100 % auf den erbrachten Eigenbeitrag bis zu maximal 300 € pro Kind und Jahr.

Wer ist für das Altersvorsorgedepot förderberechtigt?

Förderberechtigt sind pflichtversicherte Arbeitnehmer, Beamte, KUV-Versicherte sowie erstmals auch Selbstständige und Freiberufler mit steuerpflichtigen Einkünften (§ 15 und § 18 EStG).

Welche Anlageprodukte dürfen im Depot gehalten werden?

Zugelassen sind breit gestreute Aktien-ETFs, aktiv gemanagte Investmentfonds sowie zertifizierte Einzelwert-Strategien ohne Verpflichtung zu einer Beitragsgarantie.

Ist das Guthaben vor Pfändung und Bürgergeld geschützt?

Ja, das im Depot angesparte Vermögen gilt während der Ansparphase im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge als geschütztes Altersvorsorgevermögen (Insolvenz- und Pfändungsschutz).

Kann Kapital für selbstgenutztes Wohneigentum entnommen werden?

Ja, wie bei der bisherigen Eigenheimrente ist die Entnahme von gefördertem Kapital für die Anschaffung, den Bau oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie zulässig.

Wie hoch ist der gesetzliche Kostendeckel beim Standardprodukt?

Anbieter eines gesetzlichen Standardprodukts müssen die Effektivkosten auf maximal 1,0 % p.a. begrenzen.

Was passiert bei vorzeitiger Entnahme vor dem 65. Lebensjahr?

Eine vorzeitige Entnahme gilt als schädliche Verwendung. In diesem Fall müssen erhaltene staatliche Zulagen und steuerliche Erstattungen zurückgezahlt werden.

Was gilt für Altverträge der klassischen Riester-Rente?

Es gilt voller Bestandsschutz. Altverträge können unverändert fortgeführt, auf die neue Fördersystematik umgestellt oder kostengünstig in ein neues Altersvorsorgedepot übertragen werden.

Wie erfolgt die Besteuerung in der Auszahlungsphase?

Die Auszahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung mit dem individuellen Einkommensteuersatz im Alter. Zu Rentenbeginn können bis zu 30 % des Kapitals auf einen Schlag entnommen werden.

Warum bietet der Entnahmeplan bis 85 Jahre höhere Auszahlungen als Riester?

Bei alten Riester-Verträgen mussten Anbieter bis zu 30 % des Kapitals für eine Restverrentung ab Alter 85 reservieren, kalkuliert mit Lebenserwartungen von über 100 Jahren. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht einen reinen Entnahmeplan von 65 bis 85 Jahre ohne Verrentungspflicht, was zu signifikant höheren monatlichen Auszahlungsbeträgen führt.

Was ist der Unterschied zwischen AVD und einem normalen ETF-Depot?

Im normalen Depot fällt jährlich die Vorabpauschale sowie die Abgeltungsteuer bei Rebalancing oder Dividenden an. Im Altersvorsorgedepot bleibt das Kapital während der Ansparphase zu 100 % steuerfrei. Erst bei Auszahlung im Ruhestand greift die nachgelagerte Besteuerung zum dann meist niedrigeren persönlichen Steuersatz.

Kann ich mir Guthaben beim Wechsel von Riester aufs Girokonto auszahlen lassen?

Nein. Eine Teilauszahlung auf das private Girokonto vor dem 65. Lebensjahr gilt als schädliche Verwendung und führt zum Verlust aller Zulagen und Steuervorteile. Das Guthaben muss direkt von der Alt-Institution in das neue Altersvorsorgedepot übertragen werden.

Bereit für den Start am 01.01.2027?

Informieren Sie sich über die verschiedenen Produktkategorien, Gebührenstrukturen und Neobroker-Angebote.

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