Volle Förderberechtigung
Keine Aussperrung mehr: Gewerbetreibende (§ 15 EStG) & Freiberufler (§ 18 EStG) erhalten ab 2027 direkte Zulagen.
Erstmals erhalten auch Selbstständige direkten Zugang zur staatlich geförderten Altersvorsorge. Erfahren Sie, wie Sie ab dem 01.01.2027 vom neuen System profitieren.
Keine Aussperrung mehr: Gewerbetreibende (§ 15 EStG) & Freiberufler (§ 18 EStG) erhalten ab 2027 direkte Zulagen.
Keine Mindestvertragslaufzeit: Passen Sie Ihre Sparraten jederzeit an schwankende Einnahmen im Geschäftsjahr an.
Geschütztes Altersvorsorgevermögen: Das Guthaben ist während der Ansparphase vor Pfändung und Anrechnung geschützt.
Jahrzehntelang waren Selbstständige und Freiberufler vom Riester-System weitgehend ausgeschlossen – es sei denn, sie waren über ein Künstlersozialkasse-Verhältnis (KSK) oder eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung eingebunden.
Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) öffnet der Gesetzgeber den Förderkreis ab dem 01.01.2027 für alle Selbstständigen mit steuerlich erfassten Einkünften. Sie erhalten damit erstmals denselben Anspruch auf staatliche Grundzulagen (bis zu 540 € p.a.) und Kinderzulagen (bis zu 300 € pro Kind) wie Arbeitnehmer.
Für viele Selbstständige war die Rürup-Rente bisher die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt fürs Alter vorzusorgen. Das neue Altersvorsorgedepot bietet entscheidende Vorteile:
| Kriterium | Neues Altersvorsorgedepot (ab 2027) | Klassische Rürup-Rente (Basisrente) |
|---|---|---|
| Staatliche Zulagen | Ja (bis zu 540 € Grundzulage + Kinderzulagen) | Nein (Nur steuerlicher Sonderausgabenabzug) |
| Produktkosten | Sehr niedrig (Gedeckelt auf max. 1,0 % beim Standardprodukt, noch günstiger bei Neobrokern) | Hoch bis Moderat (Oft hohe Abschluss- und Verwaltungskosten von Versicherern) |
| Anlagefreiheit | 100 % freie ETF-Wahl (Kein Garantiezwang, volle Aktienquote möglich) | Eingeschränkt durch Produktpalette des Versicherers |
| Auszahlungsoptionen | Flexibel: Auszahlpläne (bis Alter 85) + 30 % Einmalentnahme zu Rentenbeginn möglich | Starr: Ausschließlich lebenslange Monatssumme (Keine Einmalkapitalisierung) |
| Beitragsflexibilität | Hoch: Sparraten monatlich anpassbar oder Aussetzung ohne Stornogebühren | Bedingt flexibel (Abhängig vom gewählten Versicherungstarif) |
Als Selbstständiger empfehlen wir, unterjährig einen moderaten monatlichen Sockelbetrag (z. B. 50 € bis 100 €) im Depot einzuzahlen. Sobald im vierten Quartal der Jahresabschluss und die steuerliche Situation absehbar sind, können Sie bis zum 31.12. den optimalen Restbetrag per Einmalzahlung auffüllen, um die volle Zulage abzugreifen.
Wählen Sie ab 2027 einen Anbieter ohne fixe Monatsgebühren (z. B. Neobroker oder ein kostenoptimiertes Direktbank-Depot). Achten Sie darauf, dass Einzahlungen kostenlos ausgeführt werden können.
Ja. Mit dem Gesetz ab 2027 erhalten alle Selbstständigen und Freiberufler mit steuerlich erfassten Einkünften (§ 15 & § 18 EStG) vollen Zugriff auf die staatlichen Zulagen.
Da das Depot ohne starre Versicherungsverträge auskommt, können Sie Sparraten jederzeit kostenfrei anpassen, pausieren oder am Jahresende Einmalzahlungen leisten.
Ja, das im Depot angesparte Vermögen ist während der Ansparphase im Rahmen der gesetzlichen Freibeträge als geschütztes Altersvorsorgevermögen vor Pfändung und Insolvenz geschützt.
Das Depot bietet direkte staatliche Zulagen, deutlich günstigere ETF-Kosten sowie flexiblere Auszahlungsoptionen (z. B. 30 % Einmalkapitalisierung zu Rentenbeginn).
Ermitteln Sie mit unserem Rechner, wie viel Grund- und Kinderzulagen Sie ab dem 01.01.2027 vom Staat erhalten.
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